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München/Berlin (dpa/tmn) - Wenn die Unterschrift eines Erblassers nur eine Zeichnung ist, kann das Testament formnichtig sein. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft anderweitig festgestellt ...
Wer möchte, dass das Testament im Todesfall anerkannt wird, sollte sicherstellen, dass die Unterschrift zweifelsfrei erkennbar ist. Ansonsten wird das Testament womöglich nichtig, so ein Gericht.
Wer möchte, dass das Testament im Todesfall anerkannt wird, sollte sicherstellen, dass die Unterschrift zweifelsfrei erkennbar ist. Ansonsten wird das Testament womöglich nichtig, so ein Gericht.
Wer möchte, dass das Testament im Todesfall anerkannt wird, sollte sicherstellen, dass die Unterschrift zweifelsfrei erkennbar ist. Ansonsten wird das Testament womöglich nichtig, so ein Gericht.
Es handele sich bei der Zeichnung nicht um eine Unterschrift des Erblassers. Eine Unterschrift setze ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift voraus. Das Gebilde müsse nicht lesbar sein.
Wer möchte, dass das Testament im Todesfall anerkannt wird, sollte sicherstellen, dass die Unterschrift zweifelsfrei erkennbar ist. Ansonsten wird das Testament womöglich nichtig, so ein Gericht.
Wenn die Unterschrift eines Erblassers nur eine Zeichnung ist, kann das Testament formnichtig sein. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft anderweitig festgestellt werden kann.
Wer möchte, dass das Testament im Todesfall anerkannt wird, sollte sicherstellen, dass die Unterschrift zweifelsfrei erkennbar ist ...
Wer möchte, dass das Testament im Todesfall anerkannt wird, sollte sicherstellen, dass die Unterschrift zweifelsfrei erkennbar ist. Ansonsten wird das Testament womöglich nichtig, so ein Gericht.