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Das Wochenende ist verregnet, der Alltag anstrengend und das Fernsehprogramm langweilig? Dann haben wir genau das Richtige ...
„Wurde das eigene Wohnhaus, die Wohnung oder der Hausrat durch ein Unwetter beschädigt, können die selbst getragenen Kosten in vielen Fällen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt ...