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Lohnsteuerklasse VI gilt sowohl für unbeschränkt wie auch für beschr. stpfl. Arbeitnehmer. Sie ist in zwei Fällen anzuwenden. Der erste Fall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in mehr als einem ...
Papst Paul VI. (1963-1978) legte diese Zahl 1975 fest, Johannes Paul II. (1978-2005) bestätigte sie 1996. Keine Untergrenze Eine Untergrenze legte keiner der beiden fest. Dass es sich bei der ...
24 Eine Verschlossenheit des Arbeitsmarkts ist außerdem anzunehmen, wenn der Versicherte nur Tätigkeiten auf Arbeitsplätzen ausüben kann, die auf dem Arbeitsmarkt nur in ganz geringer Zahl vorkommen .